• Datenschutz
  • Datenschutzerklärung
  • Startseite
  • Stellenangebote
  • Kanzlei
    • Ihr Ansprechpartner
    • Philosophie
    • Tätigkeitsschwerpunkt
    • Steuerrecht
    • Steuerstrafrecht
    • Betriebsprüfung
    • Compliance
  • News
    • Der Prüfer als Wolf im Schafspelz
    • Steuer-Videos
    • Bargeldschmuggel, Geldtransfer
    • Umsatzsteuer, Steuerhinterziehnung, Vorsteuerversagung, Umsatzsteuerbetrug, Umsatzsteuerkarussell
    • Selbstanzeige Ablaufschema
    • Steuerstrafrecht: Verlesung Anklageschrift
    • Haben Sie es gewusst?
    • Prüfer als Wolf im Schafspelz
    • Vorbehaltsvermerk nach § 201 Abs 2 AO
    • Parallelverkürzung durch teilweise Nichtbuchung des Wareneinkaufs
    • BMF v. 24.10.2013-IV AF-S0403/13/10001-
    • Referentenentwurf vom 27.08.2014 zur Verschärfung der Selbstanzeige
    • Selbstanzeigeflut
    • Eigene ersetzende Schätzungsbefugnis des Finanzgerichts
    • Kurz notiert
    • BFH: Rüge der falschen Rechtsanwendung in der NZB unbeachtlich
    • BFH: Fehlt im Urteil die Beweiswürdigung einer Zeugenaussage, so fehlen die (wesentlichen) Urteilsgründe
    • Wirksame Bekanntgabe
    • Übernahme der Urteilsgründe eines Strafurteils durch FG
    • BFH: Nichtigkeit bei Schätzungen bei Schätzungsbescheiden selbst bei groben Fehlern nicht anzunehmen
    • BGH: Schätzung bei Fehlen von Lohnaufzeichnungen bei Beitragsbetrug bzw. Vorenthalten von Sozialabgaben
    • Schätzungsbefugnis bei Verletzung der Aufbewahrungspflicht
  • Wissenswert
    • Der Klassiker – Standardprobleme, Standardthemen
    • Unterschiedliche Personalienbögen und § 111 OWiG
    • Aufbewahrungspflichten 10 Jahre
    • Die Schätzung
    • Strategieberatung
    • Z-Bons
    • Die tatsächliche Verständigung
    • Die Akteneinsicht
    • Die Durchsuchung
    • Zufallsfunde
    • Beweislast im Steuerstrafrecht, in dubio pro reo
    • Die Selbstanzeige
    • Haft, Untersuchungshaft, Fahrverbot, Sicherungsverwahrung, Verfall, Einziehung, Berufsverbot, Kammerverfahren, Disziplinarverfahren
    • Strafmaßsystem im Steuerstrafrecht
    • Durchsuchung – Hilfe! Was tun? Ein kleiner Notfallratgeber
    • Aufklärungshilfe nach § 46 b StGB
    • Entdeckungsrisiken, Prüfungsschemata, Kontrollmitteilungen
    • Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmensstrafrecht, Compliance, Analysen, Risikovorsorge
    • Untreue, § 266 StGB
    • Verantwortlichkeit von Aufsichtsratsmitgliedern, Beiräten
    • Analysen
    • Risikovorsorge, Früherkennung, Compliance
    • Gesetze
    • § 90 AO Mitwirkungspflichten der Beteiligten
    • § 153 AO Berichtigung von Erklärungen
    • § 162 AO Schätzung der Besteuerungsgrundlagen
    • § 208 AO Steuerfahndung (Zollfahndung)
    • § 201 AO Schlussbesprechung
    • § 370 AO Steuerhinterziehung
    • § 371 AO Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung
    • § 378 AO Leichtfertige Steuerverkürzung
    • § 393 AO Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren
    • § 398 a AO Absehen von der Verfolgung in besonderen Fällen
    • § 153 StPO Einstellung wegen Geringfügigkeit
    • § 153 a StPO Einstellung nach Erfüllung von Auflagen
    • § 160 a StPO Maßnahmen bei zeugnisverweigerungsberechtigten Berufsgeheimnisträgern
    • § 10 BPO 2000 Verdacht einer Steuerstraftat oder -ornungswidrigkeit
  • Publikation
    • Aufsätze
    • Bücher
  • Vorträge
  • Kontakt
  • Impressum

Kanzlei Dr. jur. Jörg Burkhard

Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht = der Spezialist für Steuerstrafrecht

Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Betriebsprüfung, Selbstanzeige

Tel.: 0611 - 890 910

Beweislast im Steuerstrafrecht, in dubio pro reo

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Strafrecht

Dostojewskistr. 10
65187 Wiesbaden

Tel.: 0611 - 890 910
Fax: 0611 - 890 917 9
E-Mail: kanzlei@drburkhard.de

Hier finden Sie eine Übersicht meiner Vorträge:
→ Neue Vorträge
→ Alte Vorträge

Kanzlei Dr. jur. Jörg Burkhard  
Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht = der Spezialist für Steuerstrafrecht © Kanzlei Dr. jur. Jörg Burkhard
Steuerrecht, Steuerstrafrecht, Betriebsprüfung, Selbstanzeige Impressum