Kurz notiert..

versuchte Steuerhinterziehung

Für die Beurteilung, ob sich der Angeklagte wegen Beteiligung an einer versuchten Steuerhinterziehung strafbar gemacht haben kann, kommt es maßgeblich auf das subjektive Vorstellungsbild des Angeklagten an. Denn nur danach – nach seiner Vorstellung (§ 22 StGB) – beurteilt sich, ob er unmittelbar zur Verwirklichung des Tatbestands angesetzt hat (vgl. nur Fischer, StGB, 61. Aufl. 2014, § 22 Rn. 8; Flore a.a.O., § 370 AO Rn. 497). OLG Karlsruhe, Urteil vom 16. März 2015 – 1 (4) Ss 560/14, 1 (4) Ss 560/14 – AK 206/14 –. Fragen hierzu? Probleme im Steuerstrafrecht? Probleme im Steuerrecht? Probleme in der Betriebsprüfung? Rufen sie an: 0611-890910

Unterlassen der Mitteilung bei Änderungen oder Wegfall der Bezugsberechtigungen bei Kindergeld als Steuerordnungswidrigkeit

Unterlässt es ein Kindergeldberechtigter, der fortlaufend Kindergeld bezieht, der Familienkasse den Wegfall der Anspruchsvoraussetzungen mitzuteilen und begeht er dadurch eine Steuerordnungswidrigkeit, so kann die Festsetzung des Kindergeldes nachträglich aufgehoben werden. Dabei ist der Ablauf der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 7 AO bis zum Eintritt der Verfolgungsverjährung, die erst mit der letztmals zu Unrecht erlangten Kindergeldzahlung beginnt, gehemmt. Aus dem im Kindergeldrecht geltenden Monatsprinzip des § 66 Abs. 2 EStG ist nicht herzuleiten, dass jede monatliche Auszahlung eine beendete Ordnungswidrigkeit darstellt, was zur Folge hätte, dass mit der Beendigung auch die Verfolgungsverjährung begänne (vgl. BFH, Urteil vom 26. Juni 2014 – III R 21/13 –, BFHE 247, 102). Fragen hierzu? Probleme im Steuerstrafrecht? Probleme im Steuerrecht? Probleme in der Betriebsprüfung? Rufen sie an: 0611-890910

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