GoBD – wissen, worauf es wirklich ankommt

Ein Vortrag von RA Dr. jur. Jörg Burkhard und RA Thorsten Franke-Roericht LL.M.

GoBD – ein trockenes Thema? Von wegen! Seit dem 01.01.15 müssen sie beachtet werden. Wirklich? Was, wenn die Steuerfachgehilfin nicht kontiert? Dann fehlt es an der jederzeit leicht nachzuvollziehenden progressiven Verfolgung vom Beleg zum Buchungskonto und zur Bilanz. Leichter formeller Fehler? Grund, bei 10.000 Buchungen und damit 10.000 Fehlern die Buchführung zu verwerfen?

Was, wenn der StPfl (versehentlich) die Buchführung des letzten Jahres überschreibt und die alte Buchführung nicht mehr elektronisch wiederherstellbar ist? Rechtsfolge? Nach Tz 105 der GoBD kommt es darauf an … aber auf was? Und wenn dieser Fall nicht zwingend zur Verwerfung der BF führt, welcher denn dann?

Was, wenn die Buchführung ausgedruckt vorliegt und der StPfl nun die verlorenen Daten wieder eingibt und nach 10 Tagen die anhand des Ausdrucks vorhandenen Buchungen so wieder herstellt? Was, wenn er sie erst nach 30 oder 90 Tagen oder gar nach einem Jahr so wieder herstellt?

Natürlich haben Sie und Ihr Mandant keinen Ärger, wenn Sie seit 2015 die GoBD fehlerlos beherzigen. Das ist auch Ihr Ziel. Was, wenn dennoch Abweichungen passieren … sind die GoBD für Sie überhaupt verbindlich oder sind das nur interne Verwaltungsanweisungen?

Was tun Sie, wenn der Prüfer die Buchführung wegen Verstoßes gegen die GoBD verwerfen will und Ihnen eine Nachkalkulation mit 30.000 € Mehrergebnis pro PZ präsentiert …?

Wer prüft und entscheidet, ob die GoBD wirklich eingehalten wurden und welche Rechtsfolgen der Verstoß hat?

Ihr Mandant will keinen Ärger und bittet Sie, mit dem FA zu klären, welches Programm ihn künftig vor Ärger mit dem FA schützt. Was empfehlen Sie?

Ihr Mandant hatte eine BP für die VZ 2015-2017. Es gab Beanstandungen wegen Verletzung der GoBD. Nun will Ihr Mandant geklärt haben, wie einzelne Vorgänge elektronisch richtig abzuspeichern sind und begehrt eine verbindliche Klärung. Ihnen fällt die verbindliche Zusage nach § 204 AO ein … wird das FA eine solche erteilen?

Muss der Steuerpflichtige ein altes Buchführungsprogramm oder alte Buchführungsmethoden aufgeben, um GoBD-konform zu sein? Gibt es noch die sog. offene Ladenkasse oder muss hier alles elektronisch erfasst werden?

Gelten die GoBD auch für EÜR? Muss der selbständige Physiotherapeut für gelegentliche Bareinnahmen sich eine elektronische Kasse anschaffen, die GoBD-konform ist?

Gibt es lizensierte GoBD-Kassen? Oder gibt es gar lizensierte GoBD-Steuerberater?

Dies und vieles mehr klären die Spezialisten praxisnah, relevant, spannend und unterhaltsam: 2 Stunden geballtes Wissen … ein Vortrag, den man hören muss …

Wann? Wo?
Berlin, 25.02.16, 17:30 Uhr, Steuerberater-Verband Berlin-Brandenburg, Littenstr. 10, 10179 Berlin
Maikammer, 22.03.16, 18 Uhr, Steuerberater-Bezirksgruppe

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