Der Betriebsprüfer behauptet Mängel in der Buchführung und verwirft diese und schätzt nun bei Ihnen anhand der Richtsatzsammlung 30.000 € mehr pro Jahr … was tun?

Was sind formale und was sind materielle Mängel?

  • Bei Ihnen stehen 10 Fahnder an der Tür und haben keinen Durchsuchungsbeschluss … sie behaupten, es läge Gefahr im Verzugs vor … Sie wollen nicht aufmachen … Sie haben Angst, müssen Sie öffnen?
  • Sie haben einen Mitarbeiter entlassen, der Ihnen droht, nun dem Finanzamt alles zu erzählen … Selbstanzeige erforderlich?
  • Geht das denn noch, wenn er vielleicht schon beim Finanzamt war?
  • Werden Sie da überhaupt noch straffrei?
  • Oder ist jetzt alles zu spät?

Der Betriebsprüfer meint bei der Betriebsbesichtigung, dass er verschiedene Betriebsausgaben aus bestimmten Eingangsrechnungen nicht anerkennen könnte, da die Rechnungen fehlerhaft seien

… oder die Rechnungsaussteller nicht existierten

… das seien Scheinrechnungen

… Sie sind sich sicher, dass es sich Unternehmer gab

… wie beweisen Sie das?

Das Hauptzollamt durchsucht Ihren Betrieb, weil Sie angeblich einige Arbeiter schwarz beschäftigt haben.

Es findet aber keine nicht angemeldeten Mitarbeiter.

Dann kalkuliert es Sie nach: die Bauwerke, die Sie letztes Jahr abgerechnet haben, können Sie unmöglich mit den angemeldeten Arbeitern durchgeführt haben, da muss mindestens eine weitere bei Ihnen nicht angemeldete Kolonne mit 5 Mann schwarz gearbeitet haben

…. Sie behaupten, dass hätten zum Teil Subunternehmer gemacht

… das Finanzamt meint, die Subunternehmer wären schon überprüft: die hätte auch nicht genügend Mitarbeiter

… die von denen gemeldeten Lohnsummen würden zu gering sein, die hätten das nie mit den gemeldeten Arbeitern bauen können

  • Ein Finanzbeamter ist da und möchte eine Kassennachschau machen … was müssen Sie machen?
  • Was müssen Sie vorlegen?
  • Darf der Geld anfassen und zählen oder die Kasse mit an Amtsstelle zur Prüfung nehmen?
  • Muss er sich ausweisen?
  • Dürfen Sie seinen Ausweis kopieren?
  • Was, wenn er stört, weil der Betrieb gerade auf Hochtouren läuft … können Sie ihn wegschicken und auf später vertrösten …?
  • Der Fallführer der Steuerfahndung will Sie während der Durchsuchung festnehmen, da die aufgefundenen Unterlagen eine wesentlich höhere Hinterziehung ergeben, als bislang angenommen … was tun Sie?
  • Sie haben die Steuerfahndung im Haus, die Sie verhaften will, weil die Hinterziehungssummen die Millionengrenze übersteigen sollen… sie wollen wegrennen … ist das eine gute Idee?
  • Sie bekommen eine Prüfungsanordnung vom Finanzamt … wie bereiten Sie sich vor?
  • Was tun Sie? Mal abwarten ob und was sie finden?
  • Wie bereitet sich eigentlich das Finanzamt auf die Prüfung vor?
  • Was brauchen Sie alles bei einer elektronischen Kasse?
  • Geht noch eine offene Ladenkasse?
  • Müssen Sie eigentlich ihre elektronische Kasse zum 01.01.2017 umrüsten?
  • Was, wenn das Finanzamt zu einer Betriebsprüfung kommt…?
  • Was sind die Organisationsunterlagen? Was ist eine Verfahrensdokumentation?
  • Wie sieht ein internes Kontrollsystem aus?
  • Wenn die Verfahrensdokumentation oder die Organisationsunterlagen fehlen, kann dann die Buchführung verworfen werden?
  • Kann dann geschätzt werden?
  • Ihre Großbaustelle wird abgeriegelt, Hauptzollamt, Finanzkontrolle Schwarzarbeit, FKS: einige Arbeiter flüchten, 3 Arbeiter werden festgenommen, 2 nicht zuordenbare Taschen mit Pässen werden sichergestellt, die offenbar von den geflüchteten Arbeitern stammen. Es sind nicht Ihre Mitarbeiter, sondern die eines Subunternehmers … keine (tax) compliance im Unternehmen? Kein Geschäftspartnerscreening?

Den Ärger, den Stillstand und die Presseberichte hätten Sie bei guter compliance vermeiden können …

Sie haben solche oder ähnliche Probleme? Dann sind Sie bei mir absolut richtig: Dr. jur. Jörg Burkhard, der Vollprofi unter den Profis! Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht = der Spezialist im Steuerstrafrecht! Haben Sie Streit mit dem Finanzamt, dem Zoll? Selbstanzeige nötig? Betriebsprüfung? Steuerfahndungsprüfung? Zollfahndung? Dann rufen Sie an: 069 87 00 51 00

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