Rechtsanwalt Dr. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerstrafrecht. Anwalt für Betriebsprüfung und Steuerstrafrecht, der Spezialist bei Steuerfahndung, Zollfahndung. Ist ein Steuerstrafverfahren gegen Sie eingeleitet und bekannt gegeben? Hatten Sie eine Fahndungsdurchsuchung? Sind die Privaträume, die Geschäftsräume, der Betrieb durchsucht? Ist Ihr Fall in der Presse? Ist ein steuerlicher oder steuerstrafrechtlicher Vermögensarrest gegen Sie verhängt? Gibt es einen Haftungsbescheid für die Steuerschulden der Firma gegen Sie? Haben Sie auch nur eine Frage mit „ja“ beantwortet, brauchen Sie dringend einen Spezialisten wie Dr. jur. Jörg Burkhard. Sie brauchen einen Fachanwalt, der Steuerrecht und Strafrecht kann. Da es aber nun einmal keine Fachanwaltsbezeichnung für Steuerstrafrecht gibt, sind meine beiden Themenbereiche die richtige Umschreibung für genau das, was Sie brauchen: Einen Spezialisten im Steuerrecht und einen Spezialisten im Strafrecht. Dabei macht das Steuerstrafrecht zu mindestens 80-90 % Steuerrecht aus. Ist eine Zwangssicherungshypothek auf allen Grundstücken und Immobilien? Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Burkhard hilft sofort, kompetent, engagiert, professionell, seriös, zielstrebig, zuverlässig. Frankfurt, Wiesbaden, Rhein-Main, bundesweit 0611-890910

Hinterziehung bei Nichtanzeige der Schenkung

Steuerfahndung, Zollfahndung

Kassensturzfähigkeit

Kassennachschau Wen betrifft das eigentlich?

Nichtzulassungsbeschwerde BFH

Die Durchsuchung

Zoll, Bargeldschmuggel, Geldtransfer, Steuerhinterziehung

steuerstrafrechtlicher Zwischenbericht Schlussbericht im Steuerstrafrecht