rund 45 Mrd. € Steuerhinterziehung pro Jahr …?

rund 45 Mrd. € Steuerhinterziehung pro Jahr … ? 

Da gibt es so viel dazu zu sagen, obwohl es nur eine Schätzung ist …

Rund 45 Mrd. € Schaden durch die Steuerhinterziehung jährlich, schätzen einzelne Experten. Das bedeutet bei Steuersätzen zwischen 14 % bis 45 % mindestens 100 Mrd. € falsch erklärte Besteuerungsgrundlagen, also entweder nicht erklärte Einnahmen oder zu Unrecht behauptete Betriebsausgabe oder Werbungskosten. Der aktuelle Bundeshaushalt sieht wie folgt aus:

Wesentliche Kennziffern des Bundeshaushaltes:

Soll*

2018

RegE

2019

Finanzplan
2020 2021 2022
– in Mrd. € –
Ausgaben 343,6 356,8 363,2 369,3 375,5
Veränderung ggü. Vorjahr in Prozent 3,9 3,8 1,8 1,7 1,7
Einnahmen 343,6 356,8 363,2 369,3 375,5
davon Steuereinnahmen 321,3 333,0 333,8 346,8 359,7
Nettokreditaufnahme
Nachrichtlich: Investitionen**

(2018: ohne Zuführung an Digitalfonds = 2,4 Mrd. €)

37,4 37,9 37,9 37,9 37,9

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2018/07/2018-07-06-PM-Haushalt2019.html

Und jetzt stellen Sie sich rund 45 Mrd. € höhere Steuereinnahmen mal vor…

Und dann stellen Sie sich mal 50 Mrd. € weniger Ausgaben durch Vermeidung von Steuerverschwendungen vor … 

Dann wären wir bei rund 400 Mrd. € Einnahmen und rund 300 Mrd. Ausgaben im Bundesetat…. Ein jährlicher Überschuss der Einnahen um rund 100 Mrd. € … klingt gut … finden Sie nicht?

Wann wären unsere Schulden getilgt? …

Genaue Zahlen der Hinterziehung einerseits und genaue Zahlen der Steuerverschwendung andererseits kennt natürlich keiner. Das sind nur Schätzungen. Fast die Hälfte der geschätzten Steuerhinterziehung kommt durch die sog. „kleine“ Kriminalität, die sog. Ameisenkriminalität. Es sind also keineswegs immer nur die Großen. Mit der kleinen Kriminalität, mit der sogenannten Ameisenkriminalität sind die kleinen Schummeleien in den Steuererklärungen des sogenannten „kleinen Mannes“ gemeint:  Fast die Hälfte der Hinterziehungen, nämlich ein Steuerschaden von bis zu 20 Milliarden EUR jährlich geht vermutlich auf ganz alltägliche Steuerhinterziehungen zurück, nämlich die illegal Beschäftigte und schwarz bezahlte Putzfrau, die als Geschäftsessen deklarierte Geburtstagsfeier, falsche Angaben bei der Pendlerpauschale (die im deutschen Einkommensteuerrecht verankerte Pendlerpauschale kann von Steuerzahlern für ihren Weg zur Arbeit in Anspruch genommen werden. Sie ist eine Entfernungspauschale, die die Höhe des zu versteuernden Einkommens reduziert. Über sie können Arbeitnehmer eine Pauschale von 0,30 Euro pro Entfernungskilometer von der Steuer absetzen – gleichgültig, welches Verkehrmittel benutzt wird oder ob ihnen tatsächlich Kosten entstanden sind). Stellen Sie sich nur mal vor, dass bei den Entfernungspauschalen für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte 2, 3, 4 oder 5 km hinzugeschummelt werden. Wenn das nur einer macht, ist das natürlich nicht viel. Aber wir haben ca. 44 bis 45 Mio. Arbeitnehmer bzw. Beschäftigte … wenn das nur jeder zweite macht und nehmen wir mal durchschnittlich bloß 5 Entfernungskilometer an, sind das ca. (22 Mio. Beschäftigte mal 5 km=) 110 Mio. km mal 0,30 € pro Entfernungskilometer =  33 Mio. € Werbungskosten, also ca. (je nach Steuertarif zwischen 14 % bis 45 % Steuersatz) =  ca. 10 Mio. € Steuern…

Aber nicht nur die falschen Angaben bei der Pendlerpauschale, sondern auch falsche Angaben bei der doppelten Haushaltsführung, oder die Absetzung angeblicher Arbeitsmaterialien, sind immer mal wieder ein Them bei den Arbeitern bzw. Beschäftigten. Da werden Schulhefte und Stifte, Umschlaghüllen und Hefter für die Kinder als Bürobedarf abgesetzt, der wird eine doppelte Haushaltsführung als beruflich veranlasst behauptet, obwohl aus privaten Gründen die Ehegatten nicht zusammen leben wollen und jeder sein eigenes Leben mit gegebenenfalls einem neuen Partner führt und deswegen 2 getrennte Haushalte notwendig sind. Wenn also dann die neue Arbeitsstelle und der Umzug in die neue Wohnung mit der neuen Partnerin sich nur halbwegs erklären lassen wird daraus vielleicht steuerlich die beruflich bedingte notwendige doppelte Haushaltsführung gemacht. Es ist auch der privat veranlasste Unfall, der dann als betrieblich veranlasst dargestellt wird oder die angebliche beruflich bedingte Fortbildung, die in Wahrheit ein privates Seminar zur Persönlichkeitentwicklung ist. Aber auch Selbständige und Freiberufler schauen teilweise, dass sie ungerechtfertigte Steuervorteile in Anspruch nehmen: Da gibt es auch für Steuerberater und Rechtsanwälte merkwürdige Weiterbildungsseminare mit 5 Tage Mallorca, keinen ernsthaften Anwesenheits- und Lernerfolgskontrollen und der Möglichkeit, davor und danach einige Urlaubstage hinzuzufügen, sodass zumindest eine Woche als angebliche Berufsfortbildungsmaßnahme in Wahrheit der private Urlaub auf Mallorca ist. Es ist aber auch genauso der Lehrer, der bei einem ganz offensichtlich privaten Büchereinkauf kurz vor Weihnachten auf die Einkaufsquittung nur „Fachbuch“ geschrieben haben und den richtigen Titel nicht erwähnt haben möchte. Es ist vielleicht auch der Gelegenheitsjob oder Zweitjob, dessen Einnahmen bar kassiert werden und „natürlich“ nicht versteuert werden. Der angestellte Elektriker, der samstags keine Zeit für Überstunden bzw. Samstagsarbeit bei seinem Chef hat, weil er seine eigenen Baustellen abarbeiten muss und diese schwarz kassiert. Das geht natürlich nicht nur dem Elektriker so, sondern dem Maurer, Schreiner, Spengler ganz genauso. Bei den kleinen, privaten Angestellten geht es also meist um Werbungskosten-Übertreibungen, in den handwerklichen Berufen vielleicht auch um den Nebenverdienst abends oder am Wochenende, vielleicht sogar feiertags. Und bei den anderen Berufsgruppen? Da gibt es keine Berufsgruppe, die nicht mit dabei wäre: vom Pfarrer über Prostituierte, vom Arbeiter bis zum Zahnarzhelferin … Angestellte, Beamte Richter, nicht alle natürlich, aber  aus jeder Berufsgruppe gibt es eben einige … es sind alles eben nur Menschen. 

Die anderen 25 Mrd. € Schäden resultieren nach den Schätzungen aus Hinterziehungen im betrieblichen Bereich der Unternehmer, vom Kleinstunternehmer bis zu den Großen, also aus dem Bereich der kleinen und mittleren und größeren bis hin zu den größten Unternehmen, bei denen Einnahmen wie Ausgaben manipuliert werden können: hier geht es um beides: um die Ausgabenseite wie um die Einnahmenseite: der Arzt, also der Freiberufler, der die private Küche als neuen Empfangstresen deklariert haben möchte, vielleicht sogar vom Schreiner das Umschreiben der ursprünglich korrekten Rechnung verlangt, der Immobilienmakler, der den wertvollen Teppich aus dem Wohnzimmer angeblich für die Geschäftsräume gekauft hat – nur schlecht, wenn der Teppich von den Größenmassen gar nicht in den größten Besprechungsraum seines Geschäftslokals passt. Auch die Umbau- und Malerarbeiten in den Verkaufsräumen des Tabakwarenhändlers, die in Wahrheit bei ihm zu Hause stattfanden, gehören hier her. Auch werden Betriebseinnahmen teilweise nicht erfasst. Hierher gehört der Einkauf halb und halb, also zur Hälfte (oder einer anderen Quote) offiiziell gegen Lieferschein und rechnung und die andere Hälfte gegen Barverkauf, der dann nicht in der Buchhaltung abgebildet wird, um nicht im Rahmen der Ausbeutekalkulation (Nachkalkulation) bei der nächsten BP auszufliegen, und der dazu dient, die daraus gezogenen Umsätze nicht zu versteuern (sog. Parallelverkürzung). Da ist es natürlich schlecht, wenn beispielsweise der Gastwirt die privat aussehende Gruppe, die ihre Weihnachtsfeier sehr ausgelassen und gesellig in seiner Gaststätte gefeiert hat, fragt, ob sie eine Bewirtungsrechnung brauche und der für die Gruppe zahlende sich als Betriebsprüfer oder Steuerfahnder dann vorstellt oder nichts sagt, aber in den nächsten Tagen zu einer Kassennachschau vorbeikommt …, wie die Reinigung, die keine Belege ausstellt, über die gereinigten Kleidungsstücke und die Kassenbons bei der Abholung wieder einsammelt mit der Begründung, die dürften nach Geschäftsanweisung des Inhabers nicht beim Kunden bleiben. Oder der Bäckereiangestellte, der zwar die Ladenkasse dauerhaft offen hat, die Preise der Brötchen, Brote, der Teilchen und Kuchenstücke nur im Kopfe addiert und die Preise den Kunden sagt und die vereinnahmten Beträge in die Ladenschublade wirft bzw. das Wechselgeld daraus nimmt, aber alles nicht boniert.

Etwas, was aber keiner bislang im Blick hat, sind die Ausgabenverschwendungen: die schnellen Ausgaben kurz vor Weihnachten um die Budgets auszunutzen, die ganzen sinnlose Ausgaben, nur um Fördertöpfe in Anspruch zu nehmen. Oder das Denken: Hauptsache einen Fördertopf noch mal schnell in Anspruch genommen: Da gibt es Bürgermeister, die nehmen Fördertöpfe des Landes in Anspruch, nur um der eigenen Gemeinde einen neuen Bürgersteig oder Fahrradweg zu verschaffen. Da sehen die Bürger: der tut was für die Gemeinde und es erstrahlt manches im neuen Glanz. Gut gemeint und für die Gemeinde vielleicht ganz nett, wenn der alte Weg, der eigentlich noch gut war und den kein Privater jemals erneuert hätte, nun ganz neu geteert ist …. Ach wenn die Gemeinde die Kosten nicht zahlen muss, sondern das Land – aber das Land, das den Fördertopf für neue Radwege konzipierte, wollte einerseits nicht bestehende, noch gut befahrbare Wege erneuern, sondern neue Schaffen oder unbrauchbare erneuern …. und die Steuergelder hat doch auch einer bezahlt  – oder? Das Geld fiel doch nicht vom Himmel …  Würde man manch sinnlose Ausgabe vermeiden, könnte man auch Steuern sparen, Ausgabendefizite vermeiden …notfalls auch Schulden  der öffentlichen Hand abbauen, wenn einem gar nichts besseres einfällt … ich will gar nicht über Prestigeobjekte unsinniger Museen, Schwimmbäder, Rathäuser nachdenken …. Aber die Ausgabenverschwendung ist bislang kein Straftatbestand und Verfahren wegen Veruntreuungen öfenticher Gelder gegen Politiker gibt es bislang viel zu wenige … dabei gäbe es ja die Untreue nach § 266 StGB in Gestalt der Mißbrauchsuntreue und der Treubruchsuntreue ..

Aber natürlich rechtfertigen die Veruntreuungen der vereinnahmten Steuergelder nicht die Hinterziehungen auf der Steuerfestsetzungsseite. Beides schadet dem Staat – nämlich uns allen. Aber wenn die jeweils eine Seite auf das Fehlverhalten der Anderen verweist und damit ihre eigenen Fehler   als unerheblich bagatellisiert, klappt das nie mit den Staatsfinanzen. Es ist schließlich unser aller Haus in dem wir leben … und wenn der Maurer pfuscht und ein Fensterloch zu klein für das bestellte Fenster in seiner Mauer frei lässt, rechtfertigt sich daraus nicht, das der Dachdecker ein paar Quadratmeter im Dach nicht deckt …  und noch etwas kompliziert die Sache: beide Seiten dürfen und müssen in den Grenzbereich des Erlaubten gehen: bei den Staatsausgaben ist es natürlich wie bei den Ausgaben des Unternehmer: es lässt sich nicht immer die wirkliche Effektivität einer Anschaffung vorhergesagt werden und manchmal muss man auch experimentieren und manche Ausgabe schlägt wie eine Bombe ein .. manchmal ist und bleibt sie auch ein Flop … den Politikern geht es auch so und  das muss man bei falschen oder überflüssigen Ausgaben so ab und zu akzeptieren …

Fragen dazu? Probleme mit dem Finanzamt … speziell in einer Betriebsprüfung? Fahndungsprüfung? Steuerstrafverfahren? Zollfahndung?  Zollfahndungsprüfung? Schwarzarbeit? Sozialabgabenbetrug? Vorenthaltung und Veruntreuung von Sozialversicherungsbeiträgen? Dann rufen Sie den top-Spezialisten an: Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Burkhard, Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht, Wiesbaden – bundesweit tätig- 0611-890910

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